Impressionen aus Staufen
05.02.2026

Die nebenstehenden Bilder wurden mir von einem aktiven Schachspieler des Schachclub Horben zugeschickt. Die  zweite und vierte Mannschaft aus Horben waren bei Staufen I und II zu Gast. Spielort war die Pausenhalle der Lilienhofschule.

Die Pausenhalle scheint in einem katastrophalen Zustand zu sein. In den Wänden und an der Decke zentimeterbreite Risse. Das Vordach ist mit Stahl-Stützen gesichert.  Dazu war es in dem Raum eisig kalt. 

Offensichtlich ist dieser Teil der Staufener Infra-Struktur in einem erbärmlichen Zustand.  Wenn der Rest des Gebäudes auch in dem Zustand ist dann hat der künftige Bürgermeister einiges zu tun um  dort Ordnung zu schaffen.

Die Spielergebnisse:

Staufen I  -  Horben II    3,5 - 3 -,5

Staufen II -  Horben IV   0   :  4

Neue Infos zur geplanten Erstaufnahme-Einrichtung im Gewerbepark Breisgau
03.02.2025
 

Zu der umstrittenen Errichtung einer Einrichtung zur Erstaufnahme von Geflüchteten  im Gewerbepark Eschbach erreicht mich gestern eine Pressemitteilung der Bürger-Initiative   

Gewerbepark Breisgau erhalten – Bürgerinitiative gegen EA

In der Pressemitteilung wird über ein Fachgutachten informiert in dem die rechtliche Unzulässigkeit dieser Maßnahme festgestellt wird. Das Gutachten ist einsehbar unter dem Link

gewerbepark-breisgau-erhalten.de/presse/

https://c.web.de/@635953715005626800/-V3kpXfA23bqujAvk4obkw

Unabhängig davon erreicht mich ebenfalls eine Pressemitteilung des CDU-Stadtverbandes Heitersheim:

CDU Stadtverband Heitersheim

In der Homepage des Stadtverbandes sind die Gründe aufgeführt die gegen die Einrichtung einer Erstaufnahmestelle im Gewerbepark Breisgau sprechen. Neben anderen Argumenten werden ebenfalls rechtliche Hindernisse gesehen:

EA-Pläne revidieren

In dem Zusammenhang werde ich auch auf ein Interwiev der Badischen Zeitung (Ausgabe Lahr) mit Kandidierenden bei der am 08. März anstehenden Landtagswahl in Baden-Württemberg . Die Befragten äußerten sich dabei auch zu einer ähnlichen Planung im Raum Lahr:

Fragen zur Landtagswahl im Wahlkreis Lahr: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Lahr - Lahr - Badische Zeitung

Soeben erreicht mich eine weitere Presse-Mitteilung des CDU-Stadtverbandes Heitersheim. Danach war das Vorgehen des Gewerbepark-Chefs Markus Riesterer rechtswidrig:

PI Erbbaurechtsvertrag mhttps://www.hp-buttenmueller.de/stadt-und-dorf/it Zahlen.pdf

Warum erst jetzt?
02.02.2026

Die Badische Zeitung in Freiburg berichtete in der letzten Woche über ein Projekt, das aus meiner Sicht sinnvoll und nachhaltig ist: Über dem Parkhaus neben dem Einkaufszentrum in Weingarten soll Wohnraum entstehen.

In Freiburg baut ein Investor Wohnhäuser auf ein Parkhaus - Freiburg - Badische Zeitung

Das Vorhaben wird als Pionier-Projekt bezeichnet. Mag sein dass diese Bauweise in Freiburg neu ist Ich frage mich allerdings schon länger warum großflächige Gewerbe-Gebäude wie Einkaufszentren einstöckige Flachbauten sein müssen?  

Das Bild oben zeigt eine Luftaufnahme des Gewerbegebietes Haid in Freiburg. Wieviel frühere Ackerfläche wurde hier wohl überwiegend mit Flachbauten und Parkplätzen versiegelt! Hier könnte durch eine Überbauung von Verkaufs- und Büroräumen dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.  

Sicher wären solche Standorte für Familien mit Kindern ungeeignet. Doch Freiburg ist eine Universitätsstadt. Daher leben in Freiburg viele Studierende als kinderlose Single. Die brauchen keine Schulen, keine Kindergärten und keine Spielplätze. Die brauchen ein angemessenen relativ preiswerten Wohnraum und eine fußläufig erreichbare, eng getaktete ÖPNV-Verbindung in die Innenstadt. 

Ein solches Projekt wie in Weingarten könnte zum Beispiel auch über dem Real-Einkaufscenter in Freiburg Haid sehr gut umgesetzt werden. Was könnte für Studierende passender sein als eine relativ günstige Single-Wohnung mit allen dort angesiedelten Versorgungsmöglichkeiten? Mit der Straßenbahn in 200 m Entfernung? Dass es rund um das Gebäude nicht ganz so ruhig zugeht wie in einem Villenviertel wie Herdern sollte für junge Studierende kein besonderes Problem darstellen.

Studierende leben heute zu einem großen Anteil in WG`s verteilt über alle Wohngegenden der ganzen Stadt. Das sind überwiegend Wohnungen die von Größe und Zuschnitt her auch für Familien geeignet wären. Würden etwa über dem Real-Center Wohnraum für Studierende gebaut würden zahlreiche familiengerechte Wohnungen in der Stadt frei. Eine Win-Win-Situation sowohl für die Studierende als auch für Familien mit Kindern.

Der zusätzliche Wohnraum könnte ohne zusätzliche Flächen-Versiegelung entstehen. Aus ökologischer Sicht ein weiterer Vorteil. Auch die Baukosten könnten relativ niedrig gehalten werden: Das voll erschlossene Grundstück in verkehrsgünstiger Lage wäre ja bereits vorhanden und finanziert! 

Ich frage mich warum dass man nicht schon früher auf diese Idee gekommen ist? Der Mangel an Wohnraum ist ein ständiges Thema. Bebaubare Flächen sind knapp. Da hätte man erwarten können dass man schon früher über eine sinnvolle Doppel-Nutzung von Gewerbeflächen hätte nachdenken müssen. Sollten dem bürokratische Hürden entgegenstehen dann sollten diese umgehend beseitigt werden!

Nachspann zum Neujahrs-Empfang in Horben

27.01.2026

Die Gemeinde Horben hatte ihre Einwohner zum Neujahrs-Empfang in den Bürgersaal eingeladen. Wenn ich gedacht hatte dass das Interesse in der Bürgerschaft gerade in diesem Jahr besonders hoch wäre dann hatte ich mich getäuscht. Einige Stühle blieben leer. 

Was mir besonders aufgefallen ist: Die jüngeren Jahrgänge waren so gut wie nicht vertreten. Einige jüngere Mitglieder bei der Feuerwehr oder bei einer anderen Institution waren zwar anwesend. Das Interesse am Gemeinde-Geschehen allgemein scheint bei der Generation U-40 in Horben nicht sonderlich ausgeprägt zu sein. Das war für mich doch einigermaßen enttäuschend.

Der Abend wurde umrahmt durch ein Bläser-Duo mit Dirigent Hubert Amann als Posaunist. Bürgermeister Dr. Bröcker hielt zur Eröffnung des Abends eine sehr gehaltvolle nachdenkliche Ansprache. Er verwies auf die Probleme und Gefahren unserer Zeit und er bedauerte, dass der konstruktive Austausch unter den Menschen zunehmend seltener wird. Die Diskussionen erschöpften sich in Konfrontationen, niemand suche mehr nach dem fairen Kompromiss. In Horben fehle ihm im Dorf ein Platz oder ein Ort für "spontane Begegnungen".

Danach ging Dr. Bröcker auf die Situation der Gemeinde ein. Er erläuterte die beengte finanzielle Lage. Obwohl der Gemeinderat Gemeindesteuern und Gebühren erhöht habe entsteht bis Ende des Jahres ein Defizit von rund 440.000 Euro. Auch für die kommenden Jahre sind die Aussichten nicht besser. An größere Investitionen sei bis auf weiteres nicht zu denken.

Im Rückblick erwähnte Dr. Bröcker die Fertigstellung des neuen Kindergartens. Der Umbau und die Erweiterung der Grundschule sei im Gange. Bis 2027 könne Horben den Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen. Die Überwachung der Wasserversorgung wurde an die Fa. Badenova-Netze abgegeben. Das erhöhe die Sicherheit und die Qualität unserer Wasserversorgung.

Dr. Bröcker gab bekannt dass im November die Neuwahl des Bürgermeisters anstehe. Er selbst werde sich nicht um eine weitere Amtszeit bewerben. Allerdings werde er sich nicht einfach ins Privatleben zurückziehen. Er sei und bleibe Bürger von Horben und daher habe er ein hohes Interesse am guten Zustand der Gemeinde. Er werde sich auch nach seiner Amtszeit dort einbringen wo seine Unterstützung hilfreich sein könne.

Zum Schluss bedankte sich Dr. Bröcker bei allen mit denen er im abgelaufenen Jahr zusammenarbeiten durfte: Bei den Mitarbeitern in der Verwaltung und im Bauhof, bei den Vereinen und Institutionen, bei allen die sich im Umfeld der Neubau-Maßnahmen besonders engagiert hatten. Er dankte auch der Katholischen Kirchengemeinde mit der jetzt faire Vereinbarungen über die Trägerschaft des neuen Kindergartens getroffen wurden. 

In seinem Grußwort gab Pfarrer Reichardt einen Überblick über die Neuordnung der Pfarreinen in der Erzdiözese Freiburg. Er sei jetzt nicht mehr der Pfarrer in der Seelsorgeeinheit Hexental. Er wirke jetzt als "priesterlicher Mitarbeiter" in einem größeren Rahmen. Im Herbst feiert Pfarrer Reichardt seinen 70. Geburtstag. Danach werde er in den Ruhestand gehen. Er werde aber weiter seelsorgerisch tätig bleiben.

Andrea Schmidt berichtete über die Arbeit des Gemeindeteams der Katholischen Kirchengemeinde. Sie dankte allen die sich in der Gemeinde sozial engagieren. Das Team sei auf aktuell zehn aktive Mitglieder angewachsen. Weitere Aktive seien herzlich willkommen.

Karin Schell überbrachte die Grüße und den Dank der Vereine an die Gemeinde. Weder beim Bürgermeister noch bei der Verwaltung gebe es ein Nein wenn deren Unterstützung notwendig sei. Karin Schell dankte für die finanzielle Förderung und für die kostenlose Bereitstellung öffentlicher Räume.

Breiten Raum nahm der Punkt Ehrungen ein: Kommandant Amann beförderte und ehrte zahlreiche Mitglieder der Wehr. Er berichtete über die gute Personalstärke und er freute sich über die Unterstützung die er aus der Wehr, aber auch aus der Bürgerschaft heraus erhalte. Amann gab danach noch einen Ausblick auf die Themen die bei der Freiwilligen Feuerwehr in der nahen Zukunft anstehen.

Der zweite Vorsitzende des Tauziehclub Hermann Steiert stellte zwei Mitglieder vor die an internationalen Wettkämpfen teilgenommen hatten und dort auch eingesetzt wurden. Eine junge Tau-Zieh-Sportlerin aus Horben war dabei bis nach China gekommen. 

Sehr interessant für mich war die Vorstellung von zwei Damen, deren Namen mir leider gerade nicht mehr präsent sind. Sie betreuen mit hohem Engagement die Gemeinde-Bibliothek. Dem Vortrag entnehme ich eigentlich erstmals wie wichtig und segensreich diese Einrichtung auch für unsere kleine Gemeinde ist.

Bürgermeister Dr. Bröcker überbrachte auch Grüße von Altbürgermeister Werner Dammert. Herr Dammert wäre gerne der Einladung der Gemeinde Horben gefolgt. Doch andere Termine kamen ihm dazwischen. Es geht ihm gut und er ließ viele Grüße an seine ehemalige Gemeinde ausrichten.

Danach hatten die Anwesenden Gelegenheit Fragen an den Bürgermeister zu richten. Doch niemand wollte etwas wissen! Das fand ich wiederum sehr erstaunlich! Eigentlich gibt es in der Gemeinde Stoff genug über den man durchaus kontrovers diskutieren könnte. Doch wenn alle zufrieden sind.....

Zum Schluss dann der obligatorische Anschnitt der Neujahrsbrezel mit Bürgermeister, Gemeinderäten und anderen Persönlichkeiten. Bei einem Glas Sekt und einem Stück Brezel klang der Abend dann harmonisch aus.

Horben - Klarstellung zu meinem gestrigen Beitrag:

23.01.2026

 

Mein Beitrag gestern über die Beschaffung eines Transportfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Horben war offenbar missverständlich: Ein Leser aus Horben beschimpfte mich in ziemlich rüder Weise: "Wie kann man einer Feuerwehr überhaupt zumuten mit einem 49 Jahre alten Fahrzeug Brandschutz zu betreiben!". Auch einige meiner Facebook-Kontakte äußerten sich in ähnlicher Weise.

Hier gilt es klarzustellen: Das besagte Fahrzeug ist nicht unser zentrales Löschfahrzeug: Wir haben auch noch ein modernes Tank-Löschfahrzeug das nach Aussagen von Kommandant Amann allen Anforderungen voll genügt!

Das alte Auto wurde im Jahre 1976 in Dienst gestellt. Es war das erste motorisierte Feuerwehrauto in Horben. Bis dahin verfügte unsere Feuerwehr nur über einen Anhänger der mit Schläuchen, Pumpe und anderen Gerätschaften bestückt war. Im Brandfall wurde dieser Hänger an einen privaten LKW entweder dem von Hugo Brunner oder Eduard Zimmermann angehängt. Je nachdem welcher der beiden Privat-Unternehmer gerade in der Nähe war. 

Das neue Fahrzeug war der ganze Stolz der damaligen Feuerwehr-Generation um Horst Hug, Hermann Wiesler, Franz Kury, Leopold Asal, Herbert Lais und den anderen. Ohne den ungemein pfleglichen Umgang der Wehr mit diesem Fahrzeug hätte dieses nicht 49 Jahre durchgehalten.

Bereits im Jahre 2012 war dann klar dass das Fahrzeug den Anforderungen an ein zentrales Feuerwehrfahrzeug nicht mehr genügt. Bereits damals wurden die gleichen Argumente vorgetragen: Hoher Erhaltungs- und Pflege - Aufwand, keine Ersatzteile mehr, Probleme mit dem TÜV usw. 

Im Jahr 2012 wurde dieses Löschfahrzeug dann ersetzt! Das neue Fahrzeug wurde nicht zusätzlich gekauft. Es war als Ersatz gedacht. Das bisherige Auto sollte abgegeben werden. Der damalige Gemeinderat Dr. Martin wollte das Fahrzeug nach Polen an eine dortige Feuerwehr vermitteln.

Doch da ja noch Platz im Gerätehaus war kam die Idee, das alte Auto doch noch zu behalten. Dafür gab es nie einen Gemeinderatsbeschluss. Das Auto blieb einfach da und es leistete auch weiterhin gute Dienste. Es wurde unter anderem als Transportfahrzeug für Mannschaften und Gerät genutzt. Auch bei der Ausbildung des Nachwuchses wurde das Gefährt eingesetzt. 

Vor wenigen Jahren beschaffte die Gemeinde zusätzlich einen neuen Mannschafts-Transportwagen. Damit entfiel ein weiterer Zweck des alten Fahrzeuges. Doch da immer noch eine Fahrzeugbox im Gerätehaus frei war wurde das heute 49 Jahre alte Fahrzeug weiter behalten. Es wird bis jetzt hauptsächlich als Transportfahrzeug genutzt. Dafür ist es nicht konstruiert und auch nicht wirklich sinnvoll nutzbar.

Im aktuellen Feuerwehr-Bedarfsplan wird festgestellt dass unsere Feuerwehr ein Transportfahrzeug benötigt. Ganz nebenbei würde mich mal interessieren wer eigentlich diesen Bedarfsplan aufstellt. Der Gemeinderat als Kostenträger war meines Wissens daran nie beteiligt. Aus meiner Sicht tut man sich bei einer Auswahl immer leichter wenn man das Geld dafür nicht bereitstellen muss.

Mich würde auch interessieren welche Anforderungen in dem Plan vorgegeben sind Muss es gerade dieses voll-motorisierte Fahrzeug mit dieser Ausstattung sein oder täte es auch etwas einfacheres? Jedenfalls sollten die Kosten gerade bei der jetzigen Finanzlage der Gemeinde auch eine wichtige Rolle spielen!

Ich will der Feuerwehr ganz bestimmt nichts Sinnvolles oder gar Notwendiges vorenthalten. Doch man darf als Gemeinderat schon mal fragen ob der Austausch gerade jetzt sein muss oder ob eine einfachere Lösung nicht auch den angestrebten Zweck erfüllt? 100.000 € oder gar mehr sind für eine Gemeinde mit 1200 Einwohnern kein Pappenstiel. Derjenige der darüber nachdenkt muss sich aus der Gemeinde heraus nicht als "knausriger alter Mann" und als "Hinterwäldler" bezeichnen lassen. 

Auch die meisten Feuerwehrleute sind Horbener Bürger die sich in irgendeiner Form an den Kosten mit beteiligen müssen. Das bitte ich zu bedenken. An der Mehrheit im Rat kritisiere ich dass sie aus meiner Sicht deutlich zu unbekümmert mit dem eklatanten Defizit in den kommenden 5 Jahren umgeht. 

Egal was man als Spar-Potential in die Diskussion einbringt (Vereinszuschüsse/ Landschaftspflegegeld/ die Erhebung von Parkgebühren am Heubuck und andere Kleinbeträge mehr): Nichts wird ernsthaft erwogen. Man lässt den Karren einfach laufen. Nach meinem Geschmack ist der Populismus im Rat noch immer zu weit verbreitet. 

Wenn dann ein Dutzend Feuerwehrleute in Uniform in der Ratssitzung aufmarschiert dann ist die Entscheidung meist schon gefallen! Selbst diejenigen die sich sonst als Gralshüter von Demokratie und Transparenz aufspielen werden dann äußerst devot: Man müsse das Geld ja erst in 2027 oder 2028 bezahlen! 

Die Finanzlage wird dann nicht besser sein! Wer die Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 kennt sollte das eigentlich wissen! Doch was kümmert sie ihr Geschwätz von gestern! Wichtig sind allein die Wählerstimmen von morgen!

Gemeinderatssitzung in Horben: Für mich eine schwierige Entscheidung!

22.01.2026

Am vergangenen Dienstag fand in Horben die erste Gemeinderatssitzung im Jahr 2026 statt. Die Tagesordnung war überschaubar: Ein neues Fahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr soll beschafft werden. Kommandant Amann stellte den Vorgang mit Hilfe einer Power-Point-Tafel vor:

Die hat derzeit zwei Löschfahrzeuge und einen Mannschaftstransportwagen zur Verfügung. Das ältere Löschfahrzeug ist bereits 49 Jahre alt. Die Wartung dieses Fahrzeuges wird zunehmend aufwändiger. Die TÜV-Abnahme und die Ersatzteilbeschaffung wird schwieriger. 

Dieses Fahrzeug soll jetzt ausgemustert und durch ein neues Fahrzeug ersetzt werden. Statt eines Neuen Löschfahrzeuges soll ein 7,5-Tonner-Pritschenwagen mit Plane, Spriegel und einer Hebebühne gekauft werden. Damit will die Wehr die beim Einsatz benötigten Geräte und Hilfsmittel an den Einsatzort transportieren. Amann erklärte nachvollziehbar den Bedarf und den Mehrwert durch diese Maßnahme.

Das Fahrzeug soll ca. 180.000 € kosten zuzüglich weitere ca. 20.000 € für die Ausstattung mit Rollcontainern und anderen Hilfsmittel, Dafür gibt es ca. 50.000 € Fördergelder und einen Zuschuss aus dem Ausgleichsstock. Doch selbst wenn es gut läuft werden 100.000 € an der Gemeinde hängen bleiben. 

Hier beginnt mein Dilemma: Das Geld haben wir nicht! Im laufenden Haushaltsjahr wird die Gemeinde Horben ein Defizit von über 400.000 € erwirtschaften. Auch die kommenden Jahre werden sich voraussichtlich Fehlbeträge in jeweils gleicher Höhe auftürmen. Unsere Pro-Kopf-Verschuldung könnte bis 2029 auf nahezu 2.000 € ansteigen. Ein Wert, den wir selbst in den schlechtesten Zeiten unserer Gemeinde nicht erreicht haben.

Ich sehe den Gemeinderat gehalten diese Lücke irgendwie zu zu sparen. Jede noch so kleine Ausgabe die nicht existenziell ist muss aus meiner Sicht vermieden werden. So sinnvoll das neue Feuerwehrauto auch ist: Wir können uns Höchst-Standards derzeit einfach nicht leisten! Auch nicht bei der Sicherheit. 

Mir widerstrebt es das zu sagen! Auch ich könnte morgen in Not kommen aus der mich unsere Feuerwehr retten muss. Ich sehe das hohe Engagement das unsere Feuerwehrleute einbringen und ich bin als Gemeinderat auch ein Stück weit stolz dass unsere kleine Gemeinde eine so schlagkräftige Feuerwehr hat.

Doch ich habe auch den anderen Hut auf: Ich bin mitverantwortlich für die Gemeindefinanzen. Und als Haushälter sehe ich nicht wo das Geld herkommen sollte. Ich hätte mir gewünscht dass wir noch einmal ernsthaft nach Kompromissen suchen: Vielleicht doch das alte Auto noch einmal flott machen? Nach einem gebrauchten Fahrzeug suchen? Statt eines Selbstfahrers vielleicht nur einen Anhänger anschaffen? 

Das wären sicher keine Ideallösungen. Doch wir sind derzeit eben nicht in der Situation um die zwar besten aber teuersten Lösungen anzustreben. Wir müssen uns jetzt in vielen Bereichen mit weniger zufrieden geben. 

So gerne ich anders entschieden hätte: Ich konnte dem Kauf des neuen Fahrzeuges nicht zustimmen. Zwar sehe ich ein dass die Maßnahme Feuerwehr-taktisch sinnvoll ist und die Sicherheit unserer Einwohner weiter erhöht.. Doch ich sehe ebenfalls dass wir uns eine solche Investition jetzt nicht leisten können. Eine oder zwei Nummern kleiner muss es jetzt einfach auch mal tun!

Zum dritten Male in den 22 Jahren meiner Amtszeit habe ich mich der Stimme enthalten: Die Mehrheit sieht das anders. Alle anderen GemeinderätInnen stimmten dem Kauf in der Abstimmung zu!

 Interkommunale Zusammenarbeit im Hexental

19.01.2025

Im Hexental wird derzeit verstärkt über eine intensivere Zusammenarbeit der Gemeinden untereinander nachgedacht. Noch wird in den Gemeinderäten weitgehend intern diskutiert. Doch bald könnten die Diskussionen auch in größerem Rahmen stattfinden. Die allgemein schwierige kommunale Finanz-Situation lässt die einzelnen Gemeinderäte über veränderte Verwaltungsstrukturen neu nachdenken.

Noch ist nicht sichtbar wohin die Reise gehen könnte. Mehrere Modelle sind denkbar.. Angefangen von einer nur punktuell verstärkten Zusammenarbeit zwischen einzelnen Gemeinden über eine komplette Zusammenlegung der Verwaltungen mehrerer Gemeinden bis hin zur Bildung einer Einheitsgemeinde Hexental. Derzeit geht es vor allem um die Abklärung des politischen Willens und um die Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten.

Vorab wurde eine Studie durchgeführt in deren Rahmen die Abläufe und Strukturen der derzeitigen Verwaltungspraxis untersucht wurden. Dabei wurden Schwachstellen erkannt und Verbesserungs-Möglichkeiten aufgezeigt. In einer gemeinsamen Sitzung aller Gemeinderäte des Hexentales in Au  wurden erste Ergebnisse vorgestellt.  

Doch von dieser Veranstaltung war ich persönlich ehrlich gesagt einigermaßen enttäuscht. Statt mehr über Wege zu einer Verwaltungs-Vereinfachung zu erfahren mussten wir hauptsächlich zur Kenntnis nehmen dass in allen Rathäusern und in der Verwaltungsgemeinschaft mehr Personal benötigt wird. 

Nach meiner Wahrnehmung hatte die Referentin nicht verstanden um was es uns allen geht: Wir wollen durch eine verstärkte Zusammenarbeit zum einen unsere Verwaltungen optimieren und verbessern. Zum andern wollen wir aber auch Kosten sparen und nicht noch höhere Personalkosten erzeugen. In dem Punkt lag nach meiner Wahrnehmung ein Missverständnis vor.

Meine persönliche Haltung zu einer verstärkten Zusammenarbeit der Gemeinden im Hexental ist seit Jahrzehnten unverändert klar: Die selbständige Verwaltung von Kleinstgemeinden mit nur 1200, 1300, 1500 oder 1600 Einwohnern kann bei den heutigen Anforderungen an eine moderne Verwaltung nicht mehr geleistet werden. Selbst die Gemeinde Merzhausen liegt mit 5000 Einwohnern am unteren Rand der als notwendig erachteten Mindestgröße.

Mit meiner immer wieder öffentlich dargelegten Haltung habe ich mir nicht nur Freunde gemacht. Um so mehr freue ich mich dass es jetzt Bewegung in dieser Hinsicht geben könnte. Ich bin sehr gespannt was sich aus der aktuellen Diskussion heraus entwickelt. Ein langer Weg mit schwierigen Diskussionen und auch mit schmerzhaften Entscheidungen liegt vor uns allen. Doch wir müssen auf diesem Weg vorankommen. Das bisherige Kirchturmdenken muss überwunden werden!

Auf diesem Weg sind aus meiner Sicht Transparenz und Öffentlichkeit unabdingbar. Die Bevölkerung der einzelnen Gemeinden muss informiert, angehört und in die Entscheidungen eingebunden werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen dass den Menschen in der Region etwas übergestülpt werden soll. Bürgermeister und GemeinderätInnen sind gehalten die Dinge richtig zu erklären und so für Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu werben.

Auch die Mitarbeiter in den Verwaltungen dürfen nicht verunsichert werden. Sie alle leisten unter den gegebenen Bedingungen gute Arbeit. Dass sie dies in überholten Strukturen tun müssen ist nicht den Bediensteten anzulasten. Diese Strukturen zu verbessern und zu optimieren ist jetzt Aufgabe von Bürgermeistern und Gemeinderäten.

Ich persönlich will diesen Weg im oben dargelegten Sinne engagiert und konstruktiv mitgehen: Zum einen in meiner Eigenschaft als Gemeinderat in Horben. Das interkommunale Projekt ist mir seit jeher eine Herzens-Angelegenheit. Jetzt scheint die Zeit gekommen und da will ich mich einbringen. Nicht in dem Sinne "ich habe es ja schon immer gesagt" sondern als Förderer und Unterstützer einer Sache die ich als notwendig und richtig erachte. 

Dazu will ich die Entwicklung fördern in dem ich die Reichweite meines Blogs nutze und die Menschen im Hexental über die Entwicklung auf dem Laufenden halte. Die Erfahrung aus dem Jahre 2018 in Horben lehrt mich dass man die Bevölkerung so umfassend wie möglich beteiligen muss.  Der Eindruck von interessengeleiteter Hinterzimmer-Politik darf gar nicht erst entstehen. 

Ich will fortlaufend über den Stand der Dinge berichten, die Dinge erklären und auch meine persönliche Meinung zu den Vorgängen darlegen Deshalb wird in Kürze hier in diesem Blog wieder eine eigene Hexental-Seite entstehen! 

Termine in Horben: Die Vorgehensweise passt mir nicht!

12.01.2026

Im letzten Amtsblatt wurden die bereits feststehenden Horbener Termine veröffentlicht. So finden neben anderen Terminen am 23. Januar ein Neujahrsempfang und eine Einwohnerversammlung statt. Für den 27. November wurde zudem die nächste Bürgermeisterwahl angekündigt.. 

Mit der Vorgehensweise der Verwaltung habe ich bei beiden Terminen ein Problem:

Einwohnerversammlungen sind nach § 20 a Gemeindeordnung durch den Gemeinderat anzuberaumen. Der Gemeinderat legt die Modalitäten, den Termin und die Tagesordnung fest. De Bürgermeister wird danach beauftragt die Einwohnerversammlung unter Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung einzuberufen. Diese Reihenfolge ist einzuhalten. Das wurde mir bei früheren Differenzen mit dem ehemaligen Bürgermeister Riesterer von der Rechtsaufsicht im Landratsamt so bestätigt.

Im Vorfeld der in der kommenden Woche stattfindenden Einwohnerversammlung wurde der Gemeinderat übergangen. Wir haben in der letzten Sitzung mehr beiläufig erfahren dass die Versammlung überhaupt stattfindet. Der Gemeinderat kennt weder das Programm des Neujahrs-Empfangs noch die Tagesordnung der Einwohnerversammlung. Der Vorgang wurde an dem dafür zuständigen Gremium vorbei im Alleingang geplant.

Genau so verhält es sich bei dem Termin der Bürgermeisterwahl. Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters endet am 28. Februar 2027. Der derzeitige Amtsinhaber hat bereits erklärt dass er sich nicht mehr bewerben wird. Warum jetzt schon (wieder ohne die zwingende Mitwirkung des Gemeinderates!) ein Termin festgesetzt wird erschließt sich mir nicht. 

Auch dieser Vorgang fällt allein in die Zuständigkeit des Gemeinderates! Zumal vor der kommenden Wahl wichtige Diskussionen zu führen sind. Wieder einen ehrenamtlichen Bürgermeister? Wir hatten bei der letzten Wahl Glück, dass sich mit Dr. Bröcker ein Jurist beworben hat. Den anderen drei Kandidierenden fehlte das unabdingbar notwendige Fachwissen. Bei unseren gegebenen Strukturen muss ein ehrenamtlicher Bürgermeisters genau so viel Sachkunde mitbringen wie ein hauptamtlicher Rathauschef. Das war bei den damaligen MitbewerberInnen aus meiner Sicht nicht gegeben!

Dazu gilt es abzuwarten ob sich bis dahin bei der Interkommunalen Zusammenarbeit mit den anderen Hexental-Gemeinden etwas tut. Derzeit ist das Thema wieder aktuell. Mehrere Modelle sind angedacht. Jedenfalls setzt sich zunehmend die Einsicht durch dass ein Verwaltungsraum mit 11.000 Einwohnern keine fünf gleichberechtigten Bürgermeister, fünf Hauptamtsleiter, fünf separate Verwaltungen, fünf Bauhöfe und vier Feuerwehren benötigt. Das ist auch aus meiner Sicht ein Anachronismus der nicht mehr finanzierbar ist. 

Sollten sich hier Veränderungen ergeben müssen wir gegenüber dem künftigen Bürgermeister mehr freie Hand haben. Dazu müssen Satzungen und Zuständigkeiten geändert werden. Wenn in Horben, in Au und in Wittnau erst wieder neue Bürgermeister für acht Jahre gewählt sind ist das interkommunale Zeit-Fenster wieder zu.

Von daher sehe ich den Gemeinderat gefordert das Heft wieder fester in die Hand zu nehmen. Alleingänge über die Köpfe der Gemeinderäte hinweg hinweg sollten in der aktuellen Situation tunlichst vermieden werden.

Bürgermeisterwahl Staufen: Zwei Bekennerschreiben!

10.01.2026

Die Geschehnisse um die Wahl-Anfechtung nach der Bürgermeisterwahl in Staufen werden immer seltsamer und kurioser: Offenbar regt der Vorgang die Phantasie vieler Menschen an. Im Laufe der gesamten Wahl-Kampagne sind weit über 200 Reaktionen in meinem E-Mail-Fach eingegangen. Überwiegend von Leuten mit seriösen Absichten. Manche versuchen jedoch mich und wohl auch andere Kommentatoren auf`s Glatteis zu locken: 

Vor Tagen ging bei mir ein ziemlich skurriles "Bekenner-Schreiben" ein. Unter einem Namen den es in Staufen tatsächlich gibt. Auch die passende Telefonnummer war beigefügt. Ich habe mich bei der Person gemeldet und stieß dort auf blankes Entsetzen. Der Mann hatte weder mit dem Schreiben noch mit der Wahlanfechtung etwas zu tun. Der Absender hatte einfach irgend einen gängigen Staufener/ Münstertäler Namen womöglich aus dem Telefonbuch unter die Fake-Mail gesetzt.

Er outete sich in dem Schreiben als der bisher unbekannte Kläger. Er begründete sein Tun lang und breit und er erlaubte mir ausdrücklich seinen Namen öffentlich zu nennen. Er habe nichts zu verbergen, er handle im Sinne der Staufener Bürgerschaft und er sei bereit sich der öffentlichen Diskussion zu stellen.

Wäre ich nicht so vorsichtig und hätte den angeblichen Kläger vorab nicht kontaktiert dann hätte das für mich sehr böse Folgen haben können. Eine Verleumdungsklage wäre mir sicher gewesen. Das war von dem Verfasser des "Bekenner-Schreibens" wohl auch beabsichtigt. Es passt genau zu den mehrfach unternommenen Versuchen mich mundtot zu machen.

Anders gelagert scheint eine weiterer Vorgang zu sein: Am vergangenen Mittwoch meldete sich eine auswärtige Anwaltskanzlei im Auftrag eines Mandanten.. Der Mann (voller Name war eingefügt!) sei derjenige, der die Wahl angefochten habe. Aufgrund meiner Veröffentlichungen gehe er davon aus dass ich seinen Namen öffentlich zu nennen beabsichtige. Das wäre ein Verstoß gegen seine Persönlichkeitsrechte. Er will mir "strafbewehrt" verbieten lassen "identifizierend" über ihn zu berichten. Ich soll eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgeben.

Mir war dieser Name bis dahin völlig unbekannt. Ich höre zwar viele Gerüchte und viele Namen werden ins Spiel gebracht. Doch dieser Name war nicht dabei. Ich habe diesen Namen in meinen Beiträgen in keinem Zusammenhang jemals erwähnt. Wie der Mann darauf kommt dass ich seine Persönlichkeitsrechte verletzen würde in dem ich "identifizierend" über ihn berichte ist mir absolut schleierhaft. Selbstverständlich halte ich mich bei meiner Berichterstattung grundsätzlich in allen Punkten strikt an das geltende Recht. 

Zur Abgabe der geforderten "strafbewehrten Unterlassungserklärung" sehe ich daher keine Veranlassung. Ich muss ja auch nicht erklären es "strafbewehrt zu unterlassen" zukünftig einen Bankraub zu verüben. Das ist für mich selbstverständlich und mir eine Absicht dazu zu unterstellen sehe ich als Beleidigung an.

Sie sehen: Ich bewege mich auf ziemlich dünnem Eis. Irgendwer versucht mich da reinzulegen und mich unglaubwürdig zu machen. Ob der Mandant der Kanzlei tatsächlich der ominöse Kläger ist oder ob es überhaupt einen Mandanten gibt kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Dass es eine Person mit diesem Namen gibt habe ich inzwischen herausgefunden. Ob der "Mandant" mit diesem Namen mit der Wahl-Anfechtung zu tun hat sehe ich derzeit noch nicht. Doch das wird sich früher oder später auch ohne mein Zutun herausstellen. 

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen dass man sich auf Dauer im Dunkeln verbergen kann wenn man so eine giftige Suppe angerührt hat. Wer immer der Kläger auch sein mag: Die im Anwalts-Schreiben befürchteten sozialen Folgen wird diese Person wohl aushalten müssen! 

Staufen: Diskussionen und Gerüchte

05.01.2026

Die Wahlanfechtung nach der Bürgermeisterwahl in Staufen beschäftigt meine Leser weiter in hohem Maße. Der Kläger scheint inzwischen identifiziert zu sein. Jedenfalls wird in den Zuschriften nur noch ein Name angesprochen. Ich werde von mehreren Seiten aufgefordert diesen Namen endlich zu veröffentlichen. 

Das werde ich allerdings erst tun wenn dieser Name von maßgeblicher Stelle bestätigt ist. Dann erst werde ich seine Partei-Zugehörigkeit und seine öffentlichen Funktionen nennen. Ich muss vorsichtig sein. Mir ist bewusst dass gewisse Kreise nur darauf warten bis sie mir wieder ein Verfahren anhängen können. Offenbar sehen einzelne bei der Wahl kandidierende Personen in meiner Berichterstattung eine wesentliche Ursache für ihre Niederlage.

Noch immer ist mir nicht klar wem die Wahlanfechtung nützen soll. Komme mir niemand mit der Mähr des einsamen aufrechten Streiters für Recht und Gerechtigkeit! Hier stehen auch Gruppen-Interessen dahinter die das Wahlergebnis so nicht hinnehmen wollen. Akribisch wurde  nach Gründen für die Ansetzung einer Neuwahl gesucht. Da wird auch noch das kleinste Staubkorn zu einer Lawine hochgewälzt.

Ich gehe davon aus dass eine Interessengruppe (in dem vorangestellten Kläger sehe ich nur eine Gallionsfigur!) das Verfahren so lange wie möglich in Gang halten will. Auch wenn das Verwaltungsgericht die Klage abweist erwarte ich dass die nächste Instanz angerufen wird. Die Amtseinführung des Wahlsiegers Dr. Bröcker soll in dem Falle so lange wie möglich hinausgezögert werden. Vielleicht so lange bis dieser von sich aus das Handtuch wirft? Schließlich wird auch die Staatsanwaltschaft in Freiburg eine jahrelange Hängepartie nicht mitmachen wollen. Dr. Bröcker wird sich irgendwann entscheiden müssen. In diese Richtung jedenfalls könnte das Kalkül des interessierten Hintergrundes weisen.

Bei einer Demission des gewählten, jedoch noch nicht vereidigten Bürgermeisters wären aus meiner Sicht Neuwahlen der einzige Weg. Ich kenne die einschlägigen Vorschriften zwar nicht ganz genau: Ich glaube jedoch nicht dass dann automatisch der knapp unterlegene Mitbewerber Gilbert Weber automatisch nachrücken würde. Ich schätze Herrn Weber auch so ein dass er auf diese Tour den Mehrheitswillen der Wähler nicht umgehen will.

Alle vier der unterlegenen BewerberInnen haben bekundet, dass sie im Falle einer Wahl-Wiederholung nicht mehr kandidieren würden. Auch Pia Riesterer hat das nach meiner Erinnerung so gesagt. Allerdings vermuten nicht wenige Staufener Bürger dass Riesterer`s Aussage nicht ernst gemeint sein könnte. Ihr Auftreten sei so als befände sie sich immer noch im Wahlkampf. Ein Leser ist sich sicher dass sich Frau Riesterer bereits für eine mögliche Neuwahl in Stellung bringt.

Ich kann mir dies jedoch nicht vorstellen. Ihr aus ihrer Sicht schlechtes Wahlergebnis hatte ja Gründe. Und ihr Plakatierungsverhalten und ihre Aussagen dazu haben sie nicht populärer gemacht. Wenn sie jetzt noch mal antreten würde dann würde sie nach meiner Erwartung noch schlechter abschneiden. Ob das vielgepriesene "Team Pia" noch funktioniert bezweifle ich ebenfalls. Die Enttäuschung auch über die Kandidatin sitzt dort nach dem was ich aus diesem Kreis erfahre zumindest bei einigen ziemlich tief.

Nach meiner Wahrnehmung ist Pia Riesterer als Kandidatin verbrannt. Da stellt sich die Frage, mit wem die örtliche CDU im Falle einer Neuwahl antreten würde. Frau Riesterer hat zwar stets betont dass sie als parteilose Bewerberin angetreten sei. Doch das klang in meinen Ohren wenig glaubwürdig. Sie sitzt dort für die CDU im Gemeinderat, ist dort zweite Bürgermeister-Stellvertreterin und hat im Ortsverein Funktionen inne. In ihrem Team Pia arbeiteten zahlreiche CDU-Sympathisanten mit. Und da soll sie aus "ihrer" CDU keine Unterstützung in welcher Form auch immer erfahren haben?  

Ich vermute eher dass die CDU für den Fall einer Wahl-Wiederholung bereits einen zugkräftigen anderen Kandidaten sucht oder sogar schon gefunden hat. Nachdem der Lokal-Populismus mit Pia Riesterer nicht gezogen hat diesmal eine auswärtige Persönlichkeit? Die im Gegensatz zu Frau Riesterer auch noch fachliche Kompetenzen für das Amt mitbringt?

Wie dem auch sei: Erst die Zeit wird es bringen! Erst wenn über die Klage entschieden ist wird man sicher wissen wie es im Rathaus in Staufen weiter geht. 

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Wahl-Anfechtung in Staufen: Widersprüchliche Aussagen
31.12.2025

Die Situation um die Bürgermeisterwahl in Staufen wird für mich immer verwirrender. Bis vorgestern war ich davon ausgegangen dass eine Wahl-Anfechtung von mindestens 1% der Wahlberechtigten unterstützt werden muss. Im Falle von Staufen wären das mindestens 67 Wahlberechtigte. So wurde das auch von anderer Seite kommuniziert.

Doch vorgestern meldete sich eine Person aus Staufen die mir einen Link zu einem Rechts-Portal zusandte. Unter dem Link wird klargestellt, dass diese Vorschrift in Baden-Württemberg nicht gilt. In BW könne jede berechtigte Einzelperson ohne Unterstützerstimmen Einspruch erheben und im Falle der Ablehnung auch klagen.

Da mir das Internet-Portal und auch der angegebene Name des Informanten seriös erschienen sind habe ich gestern umgehend meine frühere Aussage zu dem Punkt berichtigt. Siehe dazu meinen Beitrag auf dieser Seite unten.

Gestern jedoch meldete sich ein weit über die Kreisgrenzen hinaus bekanntes ehemals hochrangiges Mitglied einer benachbarten Kreis-Verwaltung. Diese Persönlichkeit schickt mir einen Link zum Gesetzes-Text des Kommunal-Wahlgesetz Paragraph 31 Baden-Württemberg:

§ 31 KomWG – Wahlanfechtung

(1)1Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde erhoben werden. 2Der Einspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Rechtsaufsichtsbehörde zu erheben. 3Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. 4Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm 1 vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten.

(2)1Soweit auf einen Einspruch die Wahl oder die Zuteilung eines Sitzes für ungültig erklärt oder die Feststellung des Wahlergebnisses aufgehoben wird, hat bei einer Gemeindewahl die Gemeinde, bei der Wahl der Kreisräte der Landkreis dem Einsprechenden die notwendigen Aufwendungen zu erstatten. 2Dies gilt auch, wenn der Einspruch nur deshalb nicht erfolgreich ist, weil der geltend gemachte Mangel keinen Einfluß auf das Wahlergebnis hatte. 3Über den Umfang der Erstattung entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde.

(3)Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben.

Mir wurde bestätigt dass dieser Text aktuell und das Gesetz in dieser Form gültig ist. Danach waren auch im vorliegenden Fall mindestens 67 Unterstützer-Unterschriften beizubringen.

Ich frage mich nun wie es zu diesen unterschiedlichen Darstellungen kommen konnte? Warum schickte mir der Leser am Montag einen nicht zutreffenden Hinweis? Hat er eine veraltete Version des Gesetzes als aktuell angesehen oder wollte er mich absichtlich in die Irre führen?  

Ich befürchte dass hier unter einer Fake-Mail-Adresse bewusst falsch informiert wurde. Der angegebene Name war der einer Person, die mit einer der kandidierenden Personen beruflich in engem Kontakt stand. Entweder wurde der Name gekapert oder man wollte mich bewusst als inkompetent darstellen. Versuche mich mundtot zu machen hat es aus dem Umfeld einer der kandidierenden Personen bereits früher mehrfach gegeben. 

Zuletzt gingen wieder mehrere Dutzend Hinweise auf die wahrscheinliche Identität des Klägers bei mir ein. Der letzte Nachweis fehlt zwar noch. Doch in 90% der Hinweise wurde stets die selbe Person genannt. Wenn diese  Hinweise zutreffen sollten dann halte ich es für sehr wahrscheinlich dass die Klage eben doch zur Unterstützung einer bei der Wahl unterlegenen Personen erhoben wurde. 

Nach meiner Vermutung ginge es dann eben doch darum anderen Personen durch eine Neuwahl eine zweite Chance zu eröffnen. Lesen Sie auch die Kommentare auf meiner Facebookseite. Dort werden einige Kommentatoren deutlicher!       Facebook     Doch ohne eindeutige Beweise werde ich mich hier mit Namen zurückhalten.

 

Wahlanfechtung in Staufen: Keine Unterstützer-Stimmen notwendig!
30.12.2025 

In einem früheren Beitrag war zu lesen dass mindestens 1% der Wahlberechtigten die Anfechtung einer KommunalWahl unterstützen müssen. Im Falle der Bürgermeisterwahl in Staufen wären danach mindestens 670 Unterstützerstimmen erforderlich gewesen. In einzelnen Leserbriefen an mich und an die Badische Zeitung wurde eine solche Bedingung mehrfach genannt.

Gestern wurde ich durch einen Leser aus Staufen darauf hingewiesen dass diese Bestimmung nicht in jedem Bundesland gilt. In Baden-Württemberg seien keine Unterstützerstimmen notwendig. Daher kann auch eine Einzelperson alleine Einwendungen erheben oder klagen.

Betreff: Fwd: Keine Unterstützungs-Unterschriften erforderlich in BW

Guten Tag Herr Buttenmüller,

hier ein kleiner Hinweis aus PERPLEXITY zum Thema
Unterschriften bei Wahlanfechtung. Danach sind diese
Unterschriften in BW nicht erforderlich (BZ hat dies berichtet.

https://www.perplexity.ai/search/eb3a295c-4ab9-4363-ae99-4940bc9c2d33

Beste Grüße aus Staufen

........................................

Die Mail kam von einer Persönlichkeit bei der ich davon ausgehe dass sie sich in der Materie auskennt! Unter dem Link finden Sie unter anderem diese Aussage und dazu die einschlägige Rechtsgrundlage:

Sind dabei in Baden-Württemberg Unterstützer-Unterschriften bei Anfechtungen erforderlich ?

Überprüft 20 Quellen

Nein, in Baden-Württemberg sind für die Anfechtung einer Bürgermeisterwahl (oder anderer Kommunalwahlen) keine Unterstützer-Unterschriften erforderlich. Jede wahlberechtigte Person und jeder Bewerber kann die Wahl direkt und eigenständig schriftlich anfechten, ohne Quorum oder Sammeln von Unterschriften.

Rechtsgrundlage

Das Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg (KomWG BW) regelt die Anfechtung in § 47 ff. GemO bzw. entsprechenden Vorschriften ohne Erfordernis von Unterstützungsunterschriften.

Bisher kannte ich die Plattform Perplexity nicht. Doch der Text zum Thema Wahlanfechtung darin lässt keine Fragen offen. Wer sich für den Vorgang "Wahlanfechtung" interessier findet unter dem Link oben erschöpfende Auskunft.

Ich bedanke mich bei dem Leser recht herzlich. Sein Hinweis ist wichtig und klärt einige Fragen! Für meinen Irrtum entschuldige ich mich. Ich hätte auch von selbst darauf kommen können!

 

Staufen   15.12.2025    Was steckt wirklich dahinter?

Zu meinem gestrigen Beitrag kamen heute 43 E-Mails herein. Anscheinend pfeifen in Staufen die Spatzen den angeblichen Namen des Klägers bereits von den Dächern. In 36 Zuschriften wurde der gleiche Name genannt. In den meisten Mails wurde auch über eine Partei-Zugehörigkeit informiert. Der in den Mails genannte Name stimmt mit dem überein den ich bereits vorgestern aus einer in der Regel sicheren und zuverlässigen Quelle erfahren hatte. 

Laut Bericht der Badischen Zeitung haben 22 ehemalige Gemeinderäte dem Kläger ein Schreiben persönlich zugestellt. Demnach muss mindestens der Überbringer des Schreibens wissen wer die Person ist. Wahrscheinlich kennen alle 22 Unterzeichner den Namen und die Adresse. Die Badische Zeitung will mit der Person sogar telefonischen Kontakt gehabt haben. Also weiß man auch dort wer die klagende Person ist. 

Zu dem BZ-Bericht werden mehrere Leserkommentare veröffentlicht. Darin wird eine Frage aufgeworfen die ich mir auch schon mehrfach gestellt habe. Hier ein BZ-Leserkommentar im Wortlaut, allerdings ohne Namen. Ich weiß nicht ob ich befugt wäre den Namen des Kommentators hier zu nennen. Doch der Inhalt und der Name ist allen BZ-Lesern öffentlich zugänglich:

Herr M.K. schreibt in der BZ:

Seltsam: "Weder richtet sich die Klage gegen einen Kandidaten noch soll sie einem Kandidaten dienen", so der Anwalt des Klägers, und Kandidat selbst sei er auch nicht.
 Wenn er aber nicht in seinen eigenen Rechten verletzt worden ist, benötigt der Kläger gem. § 31 Kommunalwahlgesetz doch mindestens 67 Unterschriften (= 1 % der Wahlberechtigten) für seine Anfechtung.


 Bei 67 oder mehr Mitstreitern lässt sich aber wohl kaum etwas geheim halten, insbesondere was die Ziele und Absichten betreffen. Also doch eine etwas größere Angelegenheit als nur die Aktion eines "sich wichtig machenden Quertreibers"?

Demnach ist der Kläger entweder in seinen eigenen Rechten verletzt (Wurde ihm keine Wahl-Benachrichtigung zugeschickt? Wurde ihm der Zugang zum Wahl-Lokal verwehrt?) Irgend einen Punkt muss es geben der ihn persönlich an der Wahrnehmung seiner Rechte gehindert hat! 

Wenn seine Klage nichts mit den Kandidierenden und nichts mit ihm persönlich zu tun hat dann muss es sich um einen Fehler bei der Wahldurchführung handeln. Das kann ich mir aber absolut nicht vorstellen! Bei einem derart knappen Ergebnis wurde bestimmt eher drei Mal zu viel gezählt als einmal zu wenig. Im Landratsamt wurde nochmals geprüft und auch dort wurden keine wahlentscheidenden Fehler gefunden.

Oder hat er tatsächlich die Unterschrift von 1% der Wahlberechtigten zusammen die zur Wahlanfechtung erforderlich sind? Dann läge die Vermutung nahe dass hier eine Partei oder eine Interessengruppe dahinter steht und dass es eben doch um die kandidierenden Personen geht. Oder aber der Formfehler ist so gravierend dass tatsächlich das Ergebnis dadurch verfälscht wurde.

Wie dem auch sei: Der Kläger outet sich vorerst nicht. Irgendwann wird die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht stattfinden. Spätestens dort werden Namen und Klagegründe öffentlich genannt. Solange müssen wir halt noch abwarten!

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